Informationen zum Schutz vor Gewalt in Beziehungen
Wenn Sie häusliche Gewalt durch Ihren Ehemann, Lebenspartner, Vater, Sohn
... erfahren haben
Schutz durch die Polizei
Die Polizei wird zu Ihrem Schutz tätig und leitet die Strafverfolgung des Täters ein. Die Nordrheinwestfälische Polizei wurde besonders für solche Einsätze geschult. Sie wird jedem Gewalttäter deutlich machen, dass Gewalt im häuslichen Bereich von ihr nicht toleriert wird und dass sie als Opfer mit der Unterstützung des Staates rechnen können.
Die Polizei prüft
im Falle von häuslicher Gewaltandrohung oder Ausübung, ob der Täter sofort aus
der Wohnung verwiesen und ihm
ein Rückkehrverbot von bis zu 10 Tagen erteilt werden kann.
Das Rückkehrverbot ist unter bestimmten Voraussetzungen maximal um weitere 10
Tage verlängerbar.
ob Sie die entsprechenden zivilrechtlichen Schutzanordnungen bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichtes beantragen
und/oder Schutz in einem Frauenhaus suchen möchten.
Wenn Sie von Gewalt bedroht oder betroffen sind, können Sie oder ein von Ihnen beauftragter Anwalt/Anwältin einen Antrag bei Gericht stellen, in dem Schutzanordnungen geregelt sind.
Diese können vorsehen, dass der Täter
keinen Kontakt mehr zu Ihnen aufnehmen
Sie nicht weiter belästigen
sich nicht in der Nähe der Wohnung oder an bestimmten anderen festgelegten Orten aufhalten darf.
Diese
Anordnungen sind zunächst befristet, eine Verlängerung ist möglich.
Verstößt der Täter gegen diese Schutzanordnungen, wenden Sie sich an die
örtliche Polizeibehörde, da ein Verstoß eine Straftat darstellt
Schutz vor Gewalt durch Zuweisung der gemeinsamen Wohnung
§ 2 Gewaltschutzgesetz
Sie
oder ein von Ihnen beauftragter Anwalt/Anwältin können bei Gericht einen Antrag
auf Wohnungszuweisung stellen.
Damit wird Ihnen als Gewaltopfer die gemeinsame Wohnung zugesprochen.
Das heißt:
der Täter muss gehen!
Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen der Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser.
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Nähere Informationen und Unterstützung erhalten Sie im Kreis
Warendorf an diesen Stellen:
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| Adressen | Telefon/Fax |
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Frauenberatungsstelle
Beckum Wilhelmstr.60, 59269 Beckum |
Fon: 02521-16887 Fax: 02521-28784 |
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Frauenberatungsstelle Warendorf Freckenhorster Str.1, 48231 Warendorf |
Fon: 02581-60975 Fax: 02581-96839 |
| Frauenhaus Warendorf | Fon: 02581-78018 Fax: 02581-633102 |
| Frauenhaus Telgte | Fon: 02504-5155 |
Sollten Sie
sich für einen Frauenhausaufenthalt entscheiden, nehmen Sie nach
Möglichkeit folgende Dinge mit:
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Rechtsantragsstellen für zivilrechtliche Eilanordnungen:
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Amtsgericht Ahlen Gerichtsstr.12, 59227 Ahlen Nebenstelle: Von-Geismar-Str. 3, 59229 Ahlen Postanschrift: Postfach 1152,1153, 59201 Ahlen |
Fon:
02382-951-0 Fax: 02382-951-188 zuständig für die Gemeinden: Ahlen - Drensteinfurt - Sendenhorst |
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Amtsgericht Beckum Elisabethstr.15, 59269 Beckum Postanschrift: Postfach 1151, 59241 Beckum |
Fon:
02521-9351-0 Fax: 02521-9351-98 zuständig für die Gemeinden: Beckum - Oelde - Wadersloh |
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Amtsgericht Warendorf Dr. Lewe Str.22, 48203 Warendorf Postanschrift: Postfach 110151, 48203 Warendorf |
Fon:
02581-63644-0 Fax: 02581-6364-65 zuständig für die Gemeinden: Beelen - Ennigerloh - Everswinkel - Ostbevern Sassenberg - Telgte - Warendorf |
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Opferhilfen:
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Die
Opferschutzbeauftragte der Kreispolizeibehörde Warendorf |
Fon: 02581-600-0 |
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Weißer Ring
Walter Wemhoff Königsberger Str.178, 48157 Münster |
Fon: 0251-247999 |
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Versorgungsamt Münster
Von Steuben Str.10, 48143 Münster |
Fon: 0251-491-1 |
Als Angehörige, NachbarIn, FreundIn.....
erfahren Sie oft als erste von der Zwangslage, in der sich die betroffene Frau
befindet.
Für die Frau, die Gewalt erfährt, ist es von großer Bedeutung, dass Sie nicht
wegsehen. Andeutungen und Auffälligkeiten können ein Hilferuf sein. Gehen Sie
nicht darüber hinweg!
In einer akuten Notsituation verständigen Sie bitte die Polizei!
Die komplexe Zwangssituation der Betroffenen macht die Hilfe oft nicht einfach. Achten Sie bitte in jedem Fall den Wunsch der Frau, auch wenn er für Sie als Außenstehende nicht nachzuvollziehen ist.
Es ist sicherlich
für nahestehende Angehörige schwer zu ertragen, wenn eine Frau nicht direkt die
Gewaltsituation verlässt. Aber nur sie kann die Entscheidung treffen,
weil sie mit den Konsequenzen leben muß.
Jede Frau muss ihren eigenen Weg im Umgang mit der Gewalterfahrung finden.
Tatsache ist, dass die Bedrohung für Frauen in Gewaltbeziehungen in der Trennungsphase stark zunimmt.
Selbst gutgemeinte Handlungsanweisungen können den Druck auf die Frau verstärken; erleichternd sind dagegen Angebote:
"Du kannst
jederzeit zu mir kommen",
"Du kannst mich jederzeit anrufen",
und der Hinweis auf professionelle Unterstützung.
Es gibt nicht
das Patentrezept für die Lösung.
Vielfältige Maßnahmen und Unterstützungen können helfen, eine Veränderung zu
erreichen.
aus: NUR MUT
Handlungsmöglichkeiten für Frauen in Gewaltbeziehung
Frauenberatungsstelle Düsseldorf e.V.
finden Sie unter: