Häusliche Gewalt

 

 

        
 


 

Unter den vielen Opfern der häuslichen Gewalt sind es oft die Frauen, die Anmache, Demütigung, Beleidigung, Prügel, soziale Isolation, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung ... erleben. Jede fünfte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt. In 91% der Fälle ist der männliche Partner der Täter.
Die Betroffenen kommen aus allen sozialen Schichten mit unterschiedlichen Bildungsniveaus und kulturellen Hintergründen, was zeigt:
mit Gewalt konfrontierte Frauen passen in keine Schublade! Schauplätze dieser Gewalt sind nicht nur der Arbeitsplatz oder die Straße. Viel häufiger, als in der Öffentlichkeit wahrgenommen, spielen sich Szenen der Gewalt hinter der eigenen verschlossenen Tür ab.

Viele der betroffenen Frauen fühlen sich hilflos. Scham und Angst vor Gerede oder weiteren physischen Übergriffen hemmen sie, für ihre Rechte einzutreten und Hilfe zu suchen.

Dieser Teufelskreis muss durchbrochen werden!

Frauen haben ein Recht auf Leben, Freiheit, Würde und auf körperliche und seelische Unversehrtheit!

Aus diesem Grund bieten Frauenberatungsstellen bundesweit Hilfe zum Thema "Gewalt an Frauen" an. Hier steht der Schutz der Frauen in jedem Fall im Vordergrund!

Kennen Sie eine betroffene Frau oder haben Sie selbst Gewalt erlebt, so zögern Sie nicht und wenden sich bitte an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus in Ihrer Nähe. Es kann Ihnen professionell geholfen werden. Für Ihr Leben!
(Quelle: Faltblatt, Hg.: Landesarbeitsgemeinschaft der autonomen Frauenberatungsstellen e.V. Gladbeck mit freundlicher Unterstützung der Philip Morris GmbH)
 

 

Informationen zum Schutz vor Gewalt in Beziehungen


Wenn Sie häusliche Gewalt durch Ihren Ehemann, Lebenspartner, Vater, Sohn ... erfahren haben



Seit dem 01.01.2002 ist das neue Gewaltschutzgesetz in Kraft.

Gewalt ist nicht länger privat
 


 

Schutz durch die Polizei

 

Die Polizei wird zu Ihrem Schutz tätig und leitet die Strafverfolgung des Täters ein. Die Nordrheinwestfälische Polizei wurde besonders für solche Einsätze geschult. Sie wird jedem Gewalttäter deutlich machen, dass Gewalt im häuslichen Bereich von ihr nicht toleriert wird und dass sie als Opfer mit der Unterstützung des Staates rechnen können.

 

§ 34 a Polizeigesetz NRW

Die Polizei prüft im Falle von häuslicher Gewaltandrohung oder Ausübung, ob der Täter sofort aus der Wohnung verwiesen und ihm
ein Rückkehrverbot von bis zu 10 Tagen erteilt werden kann.
Das Rückkehrverbot ist unter bestimmten Voraussetzungen maximal um weitere 10 Tage verlängerbar.
 

Sie haben in diesen 10 Tagen die Möglichkeit, in Ruhe zu überlegen, was Sie weiter tun möchten:

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Schutz vor Gewalt durch zivilrechtliche Schutzanordnungen
§ 1 Gewaltschutzgesetz 

Wenn Sie von Gewalt bedroht oder betroffen sind, können Sie oder ein von Ihnen beauftragter Anwalt/Anwältin einen Antrag bei Gericht  stellen, in dem Schutzanordnungen geregelt sind.

Diese können vorsehen, dass der Täter

Diese Anordnungen sind zunächst befristet, eine Verlängerung ist möglich.
Verstößt der Täter gegen diese Schutzanordnungen, wenden Sie sich an die örtliche Polizeibehörde, da ein Verstoß eine Straftat darstellt

 

Schutz vor Gewalt durch Zuweisung der gemeinsamen Wohnung

§ 2 Gewaltschutzgesetz 

 

Sie oder ein von Ihnen beauftragter Anwalt/Anwältin können bei Gericht einen Antrag auf Wohnungszuweisung stellen.
Damit wird Ihnen als Gewaltopfer die gemeinsame Wohnung zugesprochen.
Das heißt:

der Täter muss gehen!

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Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen der Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser.

Nähere Informationen und Unterstützung erhalten Sie im Kreis Warendorf an diesen Stellen:
Adressen Telefon/Fax
Frauenberatungsstelle Beckum
Wilhelmstr.60, 59269 Beckum
Fon: 02521-16887       Fax: 02521-28784
Frauenberatungsstelle Warendorf
Freckenhorster Str.1, 48231 Warendorf
Fon: 02581-60975       Fax: 02581-96839
Frauenhaus Warendorf Fon: 02581-78018       Fax: 02581-633102
Frauenhaus Telgte Fon: 02504-5155         
Sollten Sie sich für einen Frauenhausaufenthalt entscheiden, nehmen Sie nach Möglichkeit folgende Dinge mit:
  • Ausweis/Pass, Ihre Versicherungskarten und die Ihrer Kinder
  • Unterlagen über Ihre Aufenthaltsberechtigung wenn Sie Migrantin sind
  • ggf. Anschrift des Vermieters· Arbeitsvertrag, Arbeitsamtsbescheide, Sozialamtsbescheide, Rentenbescheide
  • Sorgerechtsentscheide· persönliche Kontounterlagen
  • Medikamente
  • persönliche Dinge
Rechtsantragsstellen für zivilrechtliche Eilanordnungen:
Amtsgericht Ahlen 
Gerichtsstr.12, 59227 Ahlen
Nebenstelle:

Von-Geismar-Str. 3, 59229 Ahlen

Postanschrift:

Postfach 1152,1153, 59201 Ahlen

 
Fon: 02382-951-0       Fax: 02382-951-188




zuständig  für die Gemeinden:
Ahlen - Drensteinfurt - Sendenhorst
 
Amtsgericht Beckum
Elisabethstr.15, 59269 Beckum

Postanschrift:

Postfach 1151, 59241 Beckum
 
Fon: 02521-9351-0       Fax: 02521-9351-98



zuständig  für die Gemeinden:

Beckum - Oelde - Wadersloh
 
Amtsgericht Warendorf
Dr. Lewe Str.22, 48203 Warendorf

Postanschrift:

Postfach 110151, 48203 Warendorf
 
Fon: 02581-63644-0     Fax: 02581-6364-65


zuständig  für die Gemeinden:

Beelen - Ennigerloh - Everswinkel - Ostbevern
Sassenberg - Telgte - Warendorf

 
Opferhilfen:
Die Opferschutzbeauftragte der
Kreispolizeibehörde Warendorf

 
Fon: 02581-600-0
Weißer Ring
Walter Wemhoff
Königsberger Str.178, 48157 Münster
Fon: 0251-247999
Versorgungsamt Münster
Von Steuben Str.10, 48143 Münster
Fon: 0251-491-1

Als Angehörige, NachbarIn, FreundIn.....

erfahren Sie oft als erste von der Zwangslage, in der sich die betroffene Frau befindet.
Für die Frau, die Gewalt erfährt, ist es von großer Bedeutung, dass Sie nicht wegsehen. Andeutungen und Auffälligkeiten können ein Hilferuf sein. Gehen Sie nicht darüber hinweg!
In einer akuten Notsituation verständigen Sie bitte die Polizei!

Die komplexe Zwangssituation der Betroffenen macht die Hilfe oft nicht einfach. Achten Sie bitte in jedem Fall den Wunsch der Frau, auch wenn er für Sie als Außenstehende nicht nachzuvollziehen ist.

Es ist sicherlich für nahestehende Angehörige schwer zu ertragen, wenn eine Frau nicht direkt die Gewaltsituation verlässt. Aber nur sie kann  die Entscheidung treffen, weil sie mit den Konsequenzen leben muß.
Jede Frau muss ihren eigenen Weg im Umgang mit der Gewalterfahrung finden.

Tatsache ist, dass die Bedrohung für Frauen in Gewaltbeziehungen in der Trennungsphase stark zunimmt.

Selbst gutgemeinte Handlungsanweisungen können den Druck auf die Frau verstärken; erleichternd sind dagegen Angebote:

"Du kannst jederzeit zu mir kommen",
"Du kannst mich jederzeit anrufen",
und der Hinweis auf professionelle Unterstützung.

Es gibt nicht das Patentrezept für die Lösung.

Vielfältige Maßnahmen und Unterstützungen können helfen, eine Veränderung zu erreichen.

aus: NUR MUT
Handlungsmöglichkeiten für Frauen in Gewaltbeziehung
Frauenberatungsstelle Düsseldorf e.V.

Weitere Informationen, Veröffentlichungen, Literatur/Vortragstexte zu:

finden Sie unter:

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