Mitgliedschaft

Wenn Sie Vereinsfrau werden möchten

Füllen Sie die Einzugsermächtigung für Ihren Vereinsbeitrag vollständig aus, und schicken Sie diesen Abschnitt am besten heute noch ein.

Ihre Spendenbescheinigung schicken wir Ihnen jeweils zum Beginn des Folgejahres zu, damit Sie Ihren Beitrag für Frauen helfen Frauen Beckum e. V. steuerlich geltend machen können.
Der Verein ist gemäß Steuerfreistellungsbescheid vom 22.02.2019 des Finanzamtes Beckum, St.-Nr. 304/5858/0032 wegen der Planung und Förderung von Maßnahmen zur Hilfe von Schutz- und hilfsbedürftigen Frauen und deren Kindern als mildtätiger Verein anerkannt und nach § 5 Abs.1. Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit.



Herzlichen Dank!

Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es an die eingetragene Anschrift.